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Lärmaktionsplan

Am 16.12.2015 hat der Gemeinderat der Gemeinde Mauer erstmals einen Lärmaktionsplan aufgestellt. 

 

In der öffentlichen Sitzung am 25.09.2024 wurde die aktuelle Fortschreibung beschlossen. 

 

Lärmaktionspläne stellen ein Instrument zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie dar. Die B 45 in Mauer hat eine Verkehrsbelastung von mehr als 8200 Kfz/Tag. Somit besteht für die Gemeinde Mauer auch die Pflicht, einen Lärmaktionsplan aufzustellen bzw. fortzuführen.

Seit mehr als 30 Jahren versucht die Gemeinde Mauer auch innerhalb der Ortsdurchfahrt der Landesstraße L 547 (Bahnhofstraße, Ortsausgang Mauer) – aufgrund der vielen zusätzlich zum starken Autoverkehr belastenden Faktoren wie erhöhter Schwerlastverkehr, beengte Gehwegsituation und der teilweise hohen Frequenz am S-Bahnumfeld durch Schüler und Berufspendler -  eine Geschwindigkeitsreduzierung auf „Tempo 30“ zu bekommen. Mit Hilfe eines qualifizierten freiwilligen Lärmaktionsplanes soll dies nun umgesetzt werden. 

Eine Untersuchung des auf Lärmaktionspläne spezialisierte Ing. Büro Leutwein und Köhler hat in der Bahnhofstraße festgestellt, dass im Tagzeitraum nur an einem Gebäude im Nahbereich der B 45 Überschreitungen von 65 dB(A) vorliegen und sich hieraus keine Maßnahmen ableiten lassen, da wenig Personen betroffen sind.

Im Nachtzeitraum sieht die Situation etwas anders aus: 

In der Bahnhofstraße südwestlich der B 45 liegen durchgehend Überschreitungen von 55 dB(A) vor und dort sind auch mehr als 50 Personen betroffen, so dass mittels eines Lärmaktionsplanes eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Zeitraum von 22 bis 6 Uhr erfolgen kann und somit die Voraussetzungen für Rechtsanspruch der Gemeinde Mauer vorliegen.

In der öffentlichen Sitzung am 27.03.2024 wurde daher die Annahme des Zwischenberichtes, die Aufstellung eines Lärmaktionsplans und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG und der Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 47d Abs. 6 i.V.m. § 47 Abs. 6 BImSchG beschlossen.

Im Zeitraum zwischen dem 08.04.2024 und dem 24.05.2024 konnten die Unterlagen im Rathaus und auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden.

Die im Zuge der Anhörung der Träger öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen wurden durch Herrn Koehler dem Gremium erläutert. Seitens der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Annahme des Lärmaktionsplanes, so dass nun davon ausgegangen werden kann, dass demnächst die Geschwindigkeit in der Bahnhofstraße zumindest von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr auf 30 km/h reduziert werden muss.