Lernen, Leben & Freizeit
Mit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis (Gutscheine) besuchen. Sie können dieses Angebot insgesamt 22-mal im Jahr nutzen.
Neben dem Elternteil „Berechtige Person“ können auch vier weitere erwachsene „Begleitpersonen“ eingetragen werden. Hiervon können bei Ausflügen aber höchstens jeweils zwei ausgewählt werden, die die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen können.
Anspruch auf den Landesfamilienpass haben:
Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkinder), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;
Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind (50 %), die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben;
Familien, die Hartz IV / SGB II- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
ab 1. Januar 2022: Wohngeldberechtigte, und
Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Hinweis: Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig
Mittlerweile bieten auch viele nicht-staatliche und kommunale Einrichtungen Inhabern eines Landesfamilienpasses einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt in die jeweilige Einrichtung an. Diese Angebote müssten ggf. vor Ort erfragt werden.
Wir empfehlen Ihnen, sich zuvor im Internet oder telefonisch beim jeweiligen Anbieter über die Öffnungszeiten und die Eintrittspreise zu informieren.
Eine Liste aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie aller nicht staatlichen Einrichtungen, die für Passinhaber einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren (Detaillierte Listen mit allen Einrichtungen)
Verfahrensablauf: Sie können den Landesfamilienpass persönlich beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Mauer (Frau Brunn, Zimmer 2 und Frau Strang, Zimmer 1) beantragen.
Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.
Sobald die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen, geben Sie den Landesfamilienpass bitte beim Bürgermeisteramt Mauer ab.
Kosten: keine