Sicheres Radfahren in Mauer
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Radfahrer die 30-er Ortsstraßen (u. a. Heidelberger- und Sinsheimer Straße) befahren müssen und grundsätzlich nicht auf dem Gehweg fahren dürfen.
Das hat auch triftige Gründe:
der gewünschte Effekt, der Kfz-Verkehr fährt Tempo 30, wird eher erreicht,
die Unfallrisiken für alle, insbesondere auch für Fußgänger auf den Gehwegen, werden minimiert,
die Lärmbelastung sinkt,
die Luftverschmutzung nimmt ab,
der Wohnwert steigt ganz erheblich
Hier bitten wir besonders die Autofahrer um Verständnis, Geduld und besondere Rücksichtnahme beim „Hinterherfahren“ eines Fahrrades.
Grundregeln: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Grundsätzlich gilt in Deutschland für alle Verkehrsteilnehmer das Rechtsfahrgebot. Um sich selbst zu schützen ist jedoch ein ausreichender Sicherheitsabstand zum rechten Fahrbahnrand bzw. der vorhandenen Parkierung einzuhalten. Autofahrer müssen beim Überholen von Radfahrern einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum Radfahrer einhalten.
Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.