Öffentliche Bekanntmachung
Flurbereinigung Leimen (L 600) Az.: 52.04-2711-B2.4
Stadt Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis
Aufforderung zur Anmeldung
unbekannter Rechte
vom 30.07.2024
Durch Änderungsbeschluss Nr. 2 des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis -untere Flurbereinigungsbehörde-, Az. 52.04-2711-B1.21 wurden folgende Flurstücke in das Flurbereinigungsgebiet der Flurbereinigung Leimen (L 600) einbezogen:
Von der Gemeinde Leimen, Gemarkung Leimen, Gewann Fischer die Flurstücke Nr. 460, 461, 462, 463, 464 und 465.
Inhaber von Rechten, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Verfahren berechtigen, z. B. Pächter, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von 3 Monaten beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis -untere Flurbereinigungsbehörde- Amt für Flurneuordnung in 74889 Sinsheim, Muthstraße 4 anzumelden.
Werden Rechte erst nach Ablauf der 3-Monatsfrist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Landratsamt -untere Flurbereinigungsbehörde- die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines vorbezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes in Lauf gesetzt worden ist.
Diese Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/2711) eingesehen werden.
gez. Kremer, VD
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Amt für Flurneuordnung
74889 Sinsheim, Muthstraße 4
Telefon 06221 522-5400
Telefax 06221 522-5454
E-Mail: