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Öffentliche Bekanntmachung

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Bild zur Meldung: Öffentliche Bekanntmachung

Flurbereinigung Leimen (L 600)                                       Az.: 52.04-2711-B2.4 

Stadt Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis 

Aufforderung zur Anmeldung 

unbekannter Rechte 

vom 30.07.2024 

Durch Änderungsbeschluss Nr. 2 des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis -untere Flurbereinigungsbehörde-, Az. 52.04-2711-B1.21 wurden folgende Flurstücke in das Flurbereinigungsgebiet der Flurbereinigung Leimen (L 600) einbezogen: 

Von der Gemeinde Leimen, Gemarkung Leimen, Gewann Fischer die Flurstücke Nr. 460, 461, 462, 463, 464 und 465. 

Inhaber von Rechten, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Verfahren berechtigen, z. B. Pächter, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von 3 Monaten beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis -untere Flurbereinigungsbehörde- Amt für Flurneuordnung in 74889 Sinsheim, Muthstraße 4 anzumelden. 

Werden Rechte erst nach Ablauf der 3-Monatsfrist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Landratsamt -untere Flurbereinigungsbehörde- die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines vorbezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes in Lauf gesetzt worden ist. 

Diese Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/2711) eingesehen werden. 

 gez. Kremer, VD 

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis 

Amt für Flurneuordnung 

74889 Sinsheim, Muthstraße 4 

Telefon 06221 522-5400 

Telefax 06221 522-5454 

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