Hinweis zur Stichwahl am 28. Juli 2024
Zur Stichwahl am 28.07.2024 werden keine neuen Wahlbenachrichtigungen verschickt. Jeder Wähler hat nach der Wahl am 14.07.2024 seine Wahlbenachrichtigung behalten und kann diese bei der Stichwahl am 28.07.2024 wieder verwenden.
Wer für die Wahl am 14.07.2024 Briefwahl beantragt hatte, erhält für die Stichwahl am 28.07.2024 von Amts wegen erneut Briefwahlunterlagen. Diese werden Ihnen in den kommenden Tagen automatisch zugestellt.