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Sommerzeit – Grillzeit – wunderbar! Doch was meint der Nachbar dazu?

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Die schönen Abendstunden sind herrlich dazu geeignet, auf der Terrasse oder im Garten zu grillen. Dieser Hauch von Lagerfeuerromantik kann viel Spaß und Freude bereiten, wenn man einige grundlegende Dinge beachtet:

  • feuerfesten Untergrund, Standsicherheit des Grills,

  • geeignete Zündhilfen (niemals Brennspiritus oder Benzin!!!)

  • auf Windrichtung achten (Rauch- und Qualm-Belästigung!!)

  • Kinder dabei niemals ohne Aufsicht lassen

  • Schürze und Handschuhe schützen vor „heißen Überraschungen“

  • Löschmittel (Wassereimer, Feuerlöscher) bereithalten

  • Holzkohlereste zum Schluss sorgfältig ablöschen

Auf dem Balkon ist in vielen Fällen nur der Elektrogrill gestattet.

Wenn dies alles beachtet wird, steht einem gemütlichen Sommerabend nichts mehr im Wege. Doch bei all der Ausgelassenheit und Freude sollte man Rücksicht auf die Nachbarn nehmen.

 

Unser Tipp:

Informieren Sie Ihre Nachbarn vorab oder laden Sie sie mit ein und gehen Sie damit jedem Streit aus dem Weg.

 

 

Noch ein ganz wichtiger Hinweis:

 

Da unsere Gemeinde nicht über einen ausgewiesenen Grillplatz verfügt, ist das Grillen auf öffentlichen Flächen der Gemarkung Mauer verboten bzw. nicht geduldet. Insbesondere auf Lichtungen und in unmittelbarer Nähe zum Wald ist offenes Feuer wegen der Waldbrandgefahr strengstens verboten und kann mit empfindlichen Geldstrafen belegt werden. 

 

Auf keinen Fall darf auf den Kinderspielplätzen (auch nicht am Karlsbrunnen) offenes Feuer entfacht werden!

 

Verstöße hiergegen werden geahndet!

 

Ihr Ordnungsamt

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