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Informationen über „verkehrsberuhigte Bereiche“

Informationen über „verkehrsberuhigte Bereiche“ (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Informationen über „verkehrsberuhigte Bereiche“

In Mauer gibt es verkehrsberuhigte Bereiche (Kirchenstraße, Von-Zyllnhardt-Straße, Göler-von-Ravensburg-Straße, Dammäcker) in denen besondere Verkehrsregeln gelten. Da sich in letzter Zeit die Beschwerden auf dem Rathaus gerade über zu schnelles Fahren in diesen Bereichen häufen, wollen wir Ihnen hiermit nochmals die Merkmale eines verkehrsberuhigten Bereiches, umgangssprachlich auch „Spielstraße“ genannt, aufzeigen:

 

  • Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.

  • Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.

  • Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.

  • Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.

  • Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen, zum Be- oder Entladen.

Zur Sicherheit von Fußgängern und spielenden Kindern möchten wir alle Verkehrsteilnehmer zur Beachtung der Verkehrsregeln erinnern. 

 

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