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Ausweis/Reisepass rechtzeitig beantragen

Ausweis/Reisepass rechtzeitig beantragen (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Ausweis/Reisepass rechtzeitig beantragen

Bitte denken Sie daran, Ihre Personalausweise und Reisepässe rechtzeitig auf die Gültigkeit zu überprüfen. Die Ausstellung eines Personalausweises durch die Bundesdruckerei dauert ca. zwei bis drei Wochen; die Ausstellung eines Reisepasses ca. vier bis fünf Wochen. Bei der Ausstellung des Reisepasses ist auch eine kostenintensive Express Beantragung möglich.

Zur Beantragung eines neuen Reisedokumentes sind das persönliche Erscheinen, sowie die Vorlage eines aktuellen biometrischen Passbildes und des alten Reisedokumentes (falls nicht vorhanden durch Verlust, eine Geburtsurkunde) erforderlich.

Bei Personalausweisen für Kinder und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und bei Reisepässen, für Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben muss eine Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigter vorliegen oder der Nachweis vom zuständigen Jugendamt über das alleinige Sorgerecht bzw. auch Vormundschaft.

 

Zur Information veröffentlichen wir die aktuellen Gebührensätze:

Bitte denken Sie daran, Ihre Personalausweise und Reisepässe rechtzeitig auf die Gültigkeit zu überprüfen. Die Ausstellung eines Personalausweises durch die Bundesdruckerei dauert ca. zwei bis drei Wochen; die Ausstellung eines Reisepasses ca. vier bis fünf Wochen. Bei der Ausstellung des Reisepasses ist auch eine kostenintensive Express Beantragung möglich.

Zur Beantragung eines neuen Reisedokumentes sind das persönliche Erscheinen, sowie die Vorlage eines aktuellen biometrischen Passbildes und des alten Reisedokumentes (falls nicht vorhanden durch Verlust, eine Geburtsurkunde) erforderlich.

Bei Personalausweisen für Kinder und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und bei Reisepässen, für Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben muss eine Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigter vorliegen oder der Nachweis vom zuständigen Jugendamt über das alleinige Sorgerecht bzw. auch Vormundschaft.

 

Zur Information veröffentlichen wir die aktuellen Gebührensätze:

Ausstellung eines:

Reisepasses

- an Personen ab dem 24. Lebensjahr

   10 Jahre gültig

- an Personen vor dem 24. Lebensjahr

  6 Jahre Gültig

 

70,00 €

 

37,50 €

Express

92,00 €

 

69,50 €

Personalausweises

- an Personen ab dem 24. Lebensjahr                               10 Jahre gültig

- an Personen vor dem 24. Lebensjahr         

  6 Jahre gültigch

 

37,00 €

 

22,80 €

 

 

Vorläufiger Personalausweis                                         

10,00 €

 

 

 

Wenn Sie neue Ausweispapiere benötigen, kommen Sie bitte mit einem aktuellen (biometrischen) Lichtbild und Ihrem alten Reisedokument zu Frau Brunn, Tel. 9220-32 oder Frau Strang, Tel. 9220-30. Das persönliche Erscheinen ist unbedingt nötig, da eine Unterschrift geleistet werden muss, die später auf Ihrem Ausweisdokument erscheint, sowie Fingerabdrücke benötigt werden.

Die Gebühr können Sie im Bürgerbüro sowohl in bar als auch per EC-Karte über ein Kartenlesegerät bezahlen.

 

Aktuelle Reiseinformationen erhalten Sie bei der Botschaft des jeweiligen Landes oder unter www.auswaertiges-amt.de.

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