Informationen zur Umsetzung der Grundsteuerreform 2025
Anbei wichtige Informationen, um die Bürgerinnen und Bürger bei der Abgabe der Feststellungserklärung zu unterstützen.
Die Grundsteuer B (für alle bebauten und unbebauten Grundstücke, sofern nicht der Grundsteuer A für Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen) wird ab dem Jahr 2025 nach dem so genannten „modifizierten Bodenwertmodell“ ermittelt. Dafür sind die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert maßgeblich.
Durch das geänderte Berechnungsverfahren sind Sie als Grundstückseigentümer verpflichtet, schon in diesem Jahr eine entsprechende Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen - Sie werden hierzu von der Finanzverwaltung aufgefordert. Die Schreiben diesbezüglich werden derzeit verschickt.
Bei der Gemeindeverwaltung Mauer sind die Vordrucke für diese Steuererklärung nicht erhältlich!
Die Feststellungserklärungen sind digital an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Die elektronischen Formulare werden ab dem 1. Juli unter anderem im Portal „Mein ELSTER“ bereitgestellt. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig zu registrieren, da der Anmeldeprozess einige Zeit dauert.
Benötigte Daten für die Feststellungserklärungen sind:
- die Grundstücksfläche
- das bisherige Aktenzeichen Finanzamt (44/…)
- der Bodenrichtwert
Der Bodenrichtwert kann der Homepage der Gemeinde Mauer unter der Rubrik Bürgerservice/ Daten & Statistik entnommen werden.
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